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Die “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen” (BaustellV) gilt bereits seit dem 1. Juli 1998 und besagt, dass der Bauherr / Koordinator dafür Sorge zu tragen hat, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden.
Die neuen Regelungen gelten für alle Bauvorhaben, mit deren Ausführung ab dem 1. Juli 1998 begonnen wurde. Die BaustellV muss jedoch nur dann angewendet werden, wenn:
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
- auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden.
Mitarbeiter des Ingenieur- & Architekturbüros CW haben sich seit der Einführung der Verordnung intensiv mit dem Thema SiGeKo beschäftigt und sind als eigenverantwortliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren durch entsprechende Schulungen zertifiziert.
(Weitere Hinweise und Erläuterungen zu SiGeKo finden Sie unter “Service”)
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